Coronavirus - Regelung für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften

Welche Regelung gelten für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften?

 

In der unten zum Download stehenden Zusammenfassung der Regelungen für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften steht Ihnen ein Merkblatt zur Verfügung. Es werden die häufigst gestellten Fragen beantwortet.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Kreises Pinneberg (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr) unter 04121 / 4502 - 5000 zur Verfügung.

 

 

Weitere Informationen

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