Verbote und Beschränkungen in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen

Der Kreis Pinneberg hat am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur-und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen erlassen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.

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Veröffentlichung

Di, 17. März 2020

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