Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Aufgrund der Reform wird ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet. Dafür müssen ab 2022 alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland von den Finanzämtern neu bewertet werden.

Ab dem 01. Juli 2022 werden alle Eigentümer*innen schriftlich von der schleswig-holsteinisches Finanzverwaltung aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Das Schreiben enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Diese ist bis zum 31. Oktober 2022 dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.

 

Aktuelle Informationen finden Sie in den nachstehenden Verlinkungen:

 

Die Hintergründe und weitere Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link:

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html

 

Gerne können Sie sich das Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform des DStGB anschauen: www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

 

Im Grundsteuerportal Digitaler Atlas Nord können Sie ihre Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten einsehen: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 08. September 2022

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