Breitbandgeschäft: Insolvenzverschleppung beim AZV?

Eine Anwaltskanzlei sieht in einer Risikoanalyse im Zusammenhang mit dem Verkauf des AZV-Glasfasernetzes Hinweise auf eine Straftat. Demnach war die Breitband GmbH zahlungsunfähig und überschuldet. Ein Insolvenzverfahren hätte nach Einschätzung der Juristen beantragt werden müssen. – Quelle: https://www.shz.de/19142986 ©2018

 

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Veröffentlichung

Amt Rantzau
Mi, 21. Februar 2018

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